Das dürfte auch Remote Viewer interessieren! Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hellsehen eine Arbeitsleistung ist und man dafür Geld bekommen darf! Natürlich nur, wenn der Auftraggeber einverstanden ist! Und er darf nicht in einer persönlichen Zwangslage stecken! Dann kann er ein Entgelt zurückfordern. Damit dachte man vielleicht, man hätte das Rechtsproblem gelöst. Wir finden, diese Lösung ist ferner denn je. Denn: warum würde jemand um Remote Viewer-Hilfe bitten? Doch sicher nicht so aus Spaß, sondern weil er ein Problem im Leben hat, oder? Dazu zählt natürlich auch: "Wie finde ich einen neuen Beruf?", Wie finde ich die Frau meines Lebens?", oder schlicht: "Wie komme ich von meinen Spielschulden herunter?"

Wovor wir aus gegebenem Anlass eingehend warnen möchten, ist die Bearbeitung von vermissten Personen. Nicht nur aus dieser juristischen Sicht ist der Viewer immer der Verlierer. Ist der vermisste tot, muss der Viewer den Tod mit durchleben und die schlechte Nachricht überbringen. Ist der Vermisste von einer mächtigen Organisation etc. entführt, kann er diese Person sowieso nicht befreien. Und wenn die vermisste Person nicht gefunden werden will, greift der Viewer in deren Persönlichkeitsrechte ein. Die wenigen Fälle, in denen es wirklich etwas bringen würde, zu viewen, bedeuten, dass man sich alös Viewer alle die anderen Möglichkeiten auch antun muss. Doch zurück zu dem Urteil: Das Gericht geht davon aus, dass Hellsehen nicht existiert, sodass Remote Viewer alle Interessenten darauf hinweisen müssen, dass alles Quatsch ist. Dann aber können sie auch Geld nehmen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738996,00.html